AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Scholl Mechanik, Inh. Herr Burkhard Scholl.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller – auch künftiger – Schuldverhältnisse, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen (Vertrag).
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir unter Widerspruch nicht an, soweit wir Ihnen nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Ein Vertrag wird durch nachträglich vom Kunden gestellte Bedingungen nicht beeinflusst.
(4) Auf Verlangen des Kunden erläutern wir ihm den Vertrag und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Form
(1) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
(2) Änderung und Aufhebung des Vertrages sowie dieser Formbestimmung bedürfen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen der schriftlichen Form.
(3) Auf eine an uns gerichtete Erklärung in Textform, elektronischer oder telekommunikativ übermittelter Form kann sich der Kunde nicht berufen, wenn er sie nicht unverzüglich schriftlich bestätigt hat.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir können uns gegenüber abgegebene Angebote nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware bzw. Leistung annehmen oder das Angebot ablehnen.
(2) Zwischen dem Kunden und uns kommt nur durch unsere Annahme ein Vertrag zustande, in den unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind. Unsere Annahme ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt ist oder wir eine nach dem Vertrag geschuldete Hauptleistung erbracht haben.
(3) Technische und konstruktive Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht berühren.
§ 4 Hinweispflichten des Kunden
(1) Der Kunde muss uns informieren über:
a) seine einzelnen vom Vertrag betroffenen Rechte, Rechtsgüter und Interessen,
b) Ihm bekannte oder für ihn erkennbare Umstände, die gegen uns gerichtete Rechte wegen des Vertrages begründen könnten; insbesondere auch über relevante außenwirtschaftliche Bestimmungen und sonstige Gesetze des Herkunftlandes des Kunden und des Landes in das geliefert werden soll.
c) eine von ihm in Anspruch genommene Eigenschaft als Verbraucher,
d) andere subjektive und objektive Merkmale in seiner Sphäre, die zu einem besonderen gesetzlichen Schutz für ihn führen,
e) Äußerungen einschließlich Werbeaussagen von uns oder Dritten, auf die er vertraut,
f) einen Verwendungszweck, der Einfluss auf die Verjährung von Rechten bei Mängeln hat, insbesondere die Verwendung der Vertragssache für ein Bauwerk,
g) ein Schuldverhältnis zwischen ihm und Dritten – insbesondere Verbrauchern -, das Rückgriffsansprüche oder andere Rechte gegen uns begründen kann,
h) sein geplantes Vorgehen nach einer uns gesetzten Frist, die mindestens 14 Tage beträgt, zur Leistung oder Nacherfüllung.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise (ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
(2) Beim Versendungskauf hat der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung zu tragen. Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.
(3) Der Kaufpreis/die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausstellung und Lieferung der Ware.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
(5) Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Dies gilt nicht bei unverschuldeter Zahlungversäumnis.
(6) Der Kaufpreis/die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweiligen geltenden gesetzlichen Vertragszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unter Kaufleuten bleibt unberührt.
(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 9 unberührt.
(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, sind wir gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Handelt es sich um die Herstellung unvertretbarer Sachen, können wir den Rücktritt sofort erklären. Dabei bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung unberührt.
§ 6 Lieferung, Gefahrenübertragung, Übergabe/Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.
(4) Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Leistungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.
(5) Im Falle der Versendung von Gegenständen sind wir - auch beim Verbrauchsgüterkauf - berechtigt, die Vertragsgegenstände auf Kosten des Kunden zu versichern.
§ 7 Lieferzeit
(1) Die Lieferzeit wird für den Einzelfall vereinbart oder von uns bei der Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, falls und soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Kann auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht geliefert werden, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch etwaige Rücktrittsrechte des Kunden gem. § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
(4) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
(5) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sachen vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.(4) Der Kunde ist befugt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er seinerseits mit seinen Kunden entsprechenden Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Sachen ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt uns im Falle einer Weiterveräußerung bis zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden ab.
§ 9 Sachmängelhaftung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Vereinbarung über die Beschaffenheit meint insoweit die Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
(3) Soweit keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu bewerten, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1, 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unverzüglich nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hierüber unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von diesen Untersuchungs- und Rügepflichten hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, steht uns das Wahlrecht zu, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Dabei bleibt das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, unberührt.
(6) Uns steht das Recht zu, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Zahlung leistet. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises/der Vergütung zurückzubehalten.
(7) Der Kunde hat uns die zu einer geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen, insbesondere die beanstandete Sache zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, werden von uns getragen, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, so können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
(9) In dringenden Fällen (beispielsweise zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden oder eine Gefährdung der Betriebssicherheit) hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, wenn möglich vorher, zu benachrichtigen. Ein Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(10) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis/die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittrecht.
(11) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(12) Keine Gewähr wird insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel. Mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind, übernommen.
(13) Wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen und Schäden. Gleiches gilt, wenn ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen werden.
§ 10 Sonstige Haftung
(1) Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nurfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für die Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorrausetzungen und Rechtsfolgen.
§ 11 Verjährung
(1) Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für die vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der gelieferten Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 10 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Teilunwirksamkeit
Sollte ein Teil des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts.
§ 13 Rechtswahl/Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts. Vorraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten ist Siegen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.